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Häufige Fragen Verkäufer

Gute Makler sind Spezialisten in ihrem Fach. Sie schützen Verkäufer vor teuren Fehlern und kennen sich mit den rechtlichen Gegebenheiten einer Immobilientransaktion aus. Ein Immobilienmakler ist in der Lage, einen realistischen Verkaufspreis aufgrund aktueller Marktgegebenheiten festzustellen. Dies schützt Sie vor einem überhöhten Angebotspreis, wodurch viele seriöse Kaufinteressenten abgeschreckt werden und vor einem zu niedrigen “Schnäppchen-Preis”. Gute Makler sind Verkäufer, sie können aufgrund ihrer Erfahrung das Beste aus Ihrer Immobilie raus holen, sowie einen seriösen Preis erzielen und den richtigen Käufer finden. Nicht zuletzt ist ein Haus- oder Wohnungsverkauf mit einem enormen zeitlichen Aufwand verbunden, welcher neben einem Vollzeitarbeitsverhältnis kaum zu bewältigen ist. Hier finden Sie unsere Leistungen für Eigentümer

Das Bestellerprinzip beim Verkauf einer Immobilie besagt, dass derjenige der den Makler beauftragt, mindestens die Hälfte der anfallenden Provision zahlen muss. Dieses Gesetzt gilt seit Anfang 2021. Eine Ausnahme hiervon besteht bei Baugrundstücken und Mehrparteienhäusern ab drei Einheiten, sowie bei Gewerbeimmobilien. Bei diesen Immobilien kann nach wie vor eine volle Käuferprovision vereinbart werden.

Eine Immobilie ist meist der größte Vermögensgegenstand. Sie verdienen einen Profi der Ihnen zur Seite steht und mit seiner Sach- und Fachkenntnis überzeugen kann. Einen guten Immobilienmakler erkennt man meist daran, dass er bereits Referenzen vorweisen kann. Außerdem sollten Sie darauf achten, welche Leistungen das Unternehmen erbringt. Müssen Sie als Verkäufer alle Unterlagen beschafften oder kümmert sich der Makler darum?

Kunden Fragen uns oft “Was machen Sie als Makler und um was muss ich mich noch kümmern?” unsere Antwort ist stets die selbe:” Wir machen alles. Sie müssen sich um nichts kümmern und hören in der Regel erst von uns, sobald Kaufpreisangebote vorliegen.”

Die Honorare von Immobilienmaklern weichen voneinander ab. Wir von Suckow & Scholl vereinbaren in der Regel eine 3% Provision inkl. MwSt. für die Verkäuferseite, sowie eine 3% Provision inkl. MwSt. für die Käuferseite. Diese Provision wird nur im Erfolgsfall fällig und nach Zustandekommen eines gültigen Hauptvertrages. Dies kann beispielsweise ein notarieller Kaufvertrag sein.

Bei einer Vermarktung mit Suckow & Scholl entstehen für Sie als Verkäufer keinerlei Kosten neben der anteiligen Maklercourtagé im Erfolgsfall. Alle vorab entstehenden Kosten tragen wir auf eigenes Risiko.

Die Dauer der Vermarktung ist von vielen Faktoren abhängig. So entscheidet vor Allem die genaue Lage der Immobilie über den Vermarktungszeitraum. Befindet sich ein Objekt in einer gefragten Lage wie dem Kreis Groß-Gerau, Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, so vermitteln wir die Wohnungen und Häuser meist binnen weniger Wochen. Befindet sich eine Immobilie hingegen im tiefen Odenwald oder im Donnersbergkreis in der Pfalz, so kann sich der Vermarktungszeitraum auch auf mehrere Monate verzögern.

Ein Energieausweis wird von Energieberatern angefertigt. Die meisten Schornsteinfegerbetriebe sind hierzu autorisiert. Die üblichen Kosten hierfür liegen bei 300-500€. Beauftragen Sie uns als Makler für Ihr Objekt, so kümmern wir uns um die Beschaffung des Energieausweises und tragen die entstandenen Kosten auf eigenes Risiko.

Grundsätzlich sind alle baurechtlich relevanten Unterlagen bei den entsprechenden Bau- & Bauaufsichtsbehörden einsehbar. Kommt es jedoch zum Verkauf der Immobilie, benötigt die Käuferbank meist weitere Unterlagen, welche ein Architekt oder Bauzeichner anfertigen muss. Insbesondere Bei Altbau Immobilien ist dies üblich. Sollten Sie uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen, so kümmern wir uns die Beschaffung und zahlen die entstehenden Kosten auf eigenes Risiko.

Häufige Fragen Käufer

Seit Anfang 2021 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip beim Kauf/Verkauf einer Immobilie. Dieses besagt, dass derjenige der den Makler beauftragt mindestens 50% der Provision zu zahlen hat. Somit trägt der Verkäufer in der Regel die Hälfte der Gesamtcourtagé. Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht jedoch bei Mehrparteienhäusern ab drei Wohneinheiten und bei Baugrundstücken, sowie Gewerbeimmobilien.

Dieser Vertrag dient der Sicherung des Provisionsanspruches im Erfolgsfall. Außerdem dienen einige der Angaben der Einhaltung des Geldwäschegesetzes seitens des Immobilienmaklers.

In Deutschland kommen neben dem Kaufpreis die sogenannten Erwerbsnebenkosten hinzu. Hierunter versteht man Maklerhonorare, Notar- und Grundbuchkosten, sowie die Grunderwerbssteuer. Die Notar- und Grundbuchkosten sind deutschlandweit identisch. Die Grunderwerbssteuer variiert von Bundesland zu Bundesland, ebenso wie die Maklerlöhne. Im Schnitt sollten Sie mit bis zu 15% des Kaufpreises rechnen. In Hessen sind es aktuell ca. 11,57%.

In Deutschland erhält ein Immobilienmakler eine einmalige erfolgsabhängige Provision in vorher festgelegter Höhe. Diese Provision ist grundsätzlich nicht vor dem Zustandekommen eines gültigen Hauptvertrages in Rechnung zu stellen. Ein gültiger Hauptvertrag kann ein Mietvertrag oder ein notarieller Kaufvertrag sein. Fordert ein Immobilienmakler vorab eine Besichtigungspauschale oder der Gleichen, so könnte es sich hierbei um einen Betrüger handeln.

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